Mit einem Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres gemeint. Er gibt über die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens Aufschluss und setzt zusammen aus der Buchhaltung, der Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Bei Unternehmen, die einer Buchführungspflicht unterliegen, sind die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Das kann möglicherweise noch durch einen Anhang und einen Lagebericht ergänzt werden. Mit der Erstellung eines Jahresabschlusses befassen sich auch Steuerberater aus Frankfurt Main.
Der Jahresabschluss hat zwei grundsätzliche Funktionen. Zum einen informiert er über die wirtschaftliche Lage und zum anderen stellt er die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses auf. Die Informationsfunktion beinhaltet die Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag und ist Basis für Planungen und künftige Entscheidungen eines Betriebes, Anteilseignern und auch externer Gruppen. Das Ergebnis des Jahresabschlusses wird von Banken zum Beispiel als wichtiger Aspekt bei der Kreditvergabe betrachtet. Die Zahlungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses bildet die Grundlage für die Besteuerung eines Unternehmens und für die Ermittlung von erfolgsabhängigen Auszahlungen wie Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Die handelsrechtlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Jahresabschlusses sind zum größten Teil im deutschen Handelsgesetzbuch enthalten. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt, dass sich auch an internationalen Standards gehalten werden muss. Diese Rahmen-Regelwerke werden durch weitere spezielle Gesetze und Verordnungen ergänzt.
Einen Jahresabschluss müssen alle Kaufleute nach Handelsgesetzbuch aufstellen, denn es besteht Buchführungspflicht. Einzelkaufleute sind dagegen von der Pflicht befreit. Dieser Bestimmung unterliegen jedoch nur einzelne Kaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen 500.000 Euro Umsatzerlöse und 50.000 Jahresüberschuss nicht überschreiten.
Die Bilanz als Hauptbestandteil des Jahresabschlusses wird nach HGB von jedem Kaufmann erwartet, wenn er sein Handelsgewerbe beginnt und wenn er ein Geschäftsjahr beendet. Die Fristen sind hierbei jedoch nach den einzelnen rechtlichen Unternehmensformen gestaffelt. Es gelten also unterschiedliche Termine für die Abgabe.
Für den Jahresabschluss werden diverse vorbereitende Maßnahmen getroffen, die die Ergebnisse der laufenden Buchführung überprüfen und korrigieren. Die Inventur stellt dabei den tatsächlichen Bestand des Vermögens und der Schulden fest. Durch die Ermittlung und Buchungen von Abschreibungen fließen Wertminderungen des Anlagevermögens entsprechend der Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände in den Jahresabschluss ein. Forderungen werden auf ihre Bonität geprüft und bewertet. Die periodengerechte Erfolgsermittlung wird durch die zeitliche Rechnungsabgrenzung und der Bildung von Rückstellungen gewährleistet. Neben diesen einzelnen Schritten können aber auch weitere Korrekturen nötig sein.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses beinhaltet mehrere aufeinanderfolgende Arbeitsschritte. An erster Stelle steht der Kontenabschluss, dass heißt die Unterkonten werden abgeschlossen und dann die Hauptkonten. Die Abschlussübersicht dient zur Überprüfung des Zahlenwerkes. In kurzgefasster Form können hier Anfangsbestände, die Summe der Soll- und Habenbuchungen aller Konten, die oben bereits genannten vorbereitenden Korrekturen sowie deren Ergebnis eingesehen werden. Abschließend wird das Zahlenwerk nach Bestands- und Erfolgskonten aufgegliedert. Die Betriebsübersicht ist dem Finanzamt, wenn es das verlangt, zusätzlich zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die einzelnen Stufen des Ergebnisses inklusive der Auswirkung der Besteuerung dar. Wie der verbliebene Gewinn oder Verlust unter den Unternehmenseignern verteilt wird, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Mit der Auswertung von Jahresabschlüssen befasst sich die Jahresabschlussanalyse. Sie sorgt dafür, dass die Bilanz aufbereitet wird und ermittelt und beurteilt Kennzahlen wie Kapitalausstattung, Vermögensaufbau, Rentabilität, Liquidität oder Quotienten für Finanzierung und Investition. Neben den offiziellen Bestandteilen des Abschlusses können aber auch für das Unternehmen selbst interne Daten wie Fälligkeitstermine, Bestellungen oder Ergebnisse der Planungsrechnung herangezogen werden. Gehören mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen zu einem Konzern, werden die einzelnen Abschlüsse in der Regel zu einem Konzernabschluss zusammengeführt.