Posts Tagged ‘Versicherung’

Leistungen der Teilkasko

Mittwoch, April 11th, 2012

Versicherungen in allen Bereichen sind nichts Unnützes. Hierzu gehört auch die Kaskoversicherung. Eigentlich reicht hier die Teilkasko Versicherung, wobei die Leistungen der Teilkasko nur einen kleinen Bereich der Kaskoversicherung abdeckt. Zu den Leistungen zählen im Einzelnen die Absicherung des Versichertenfahrzeuges gegen Schäden durch Diebstahl und Schäden, die durch die Entwendung von einzelnen Fahrzeugteilen und dem Fahrzeug selbst entstehen. Davon ausgeschlossen sind allerdings Gegenstände, welche nicht fest in dem Fahrzeug verbunden bzw. darin eingebaut sind bzw. nicht standardmäßig zum Fahrzeug gehören. Hierzu gehören unter anderem die CDs und auch Hausrat, der gestohlen wurde. Als Zubehör indes anerkannt sind unter anderem die Autoradios, aber auch Boxen, Skihalterungen und auch die Kindersitze. Glasbruch und auch Fahrzeugschäden, welche durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, sowie Blitzschlag und Überschwemmungen verursacht worden sind, sind in den Leistungen eingeschlossen. Erleidet man mit seinem Fahrzeug einen Unfall mit Haarwild, dann werden die Schäden ebenfalls ersetzt. Die Teilkasko ersetzt, wie die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert des entwendeten Gegenstandes. Wenn ein Fahrzeug nach einer Beschädigung durch Fremdeinwirkung repariert werden muss, dann trägt die Teilkasko auch die Reparaturkosten bis zu der Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dazu gehören auch Abschleppkosten und der Transport von Ersatzteilen.

Höherversicherung möglich

Die Höherversicherung in der Kaskoversicherung ist natürlich möglich. Das heißt die Vollkasko beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Eine Selbstbeteiligung kann man natürlich auch vereinbaren im Rahmen der Teilkasko. Dies mindert die Höhe der Beiträge, die in der Kfz Versicherung zu zahlen sind. Vergleichen kann man diese Versicherung natürlich auch. Wenn man eine Garage hat, werden die Beiträge niedriger ausfallen. Denn in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass die Teilkasko oder die Vollkasko in Anspruch genommen werden muss. Denn die Garage ist meist verschlossen.

Feuerversicherung: Bei Hausfinanzierung ein Muss

Freitag, Januar 27th, 2012

Ein Hausbesitzer muss an viele Versicherungen denken. Auch eine Feuerversicherung ist sinnvoll. Diese ist in der Regel in die Gebäudeversicherung integriert. Und diese Versicherung wird auch von Banken verlangt, wenn eine Hausfinanzierung durchgeführt wird.

Diese Versicherung schützt letztlich auch die finanzierende Bank vor den finanziellen Folgen von einem Schaden, der durch Feuer an einem Gebäude entstehen kann. Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine Versicherung, die eine der mit wichtigsten Privatversicherungen ist, die ein Hausbesitzer abschließen muss. Ohne eine derartige Versicherung kann ein Schadensfall einen Hausbesitzer in den Ruin führen. Denn Geld für den Wiederaufbau bzw. die Sanierung von einem durch Feuer zerstörten bzw. teilweise zerstörten Hauses ist in den Haushalten meist nicht vorhanden. Und eine Bank ist in einem derartigen Fall meist auch nicht bereit entsprechendes Kapital zur Verfügung zu stellen.

Versicherungssumme anpassen

Aus diesem Grund ist es beim Vorhandensein von einer derartigen Versicherung aber auch erforderlich bzw. ratsam, dass man die Versicherungssumme anpasst, wenn man das Haus höherwertiger macht. Zum Beispiel durch das Einziehen von einer Holzdecke oder das Verlegen von Parkett. Darüber hinaus gibt es noch andere Maßnahmen, die erforderlich sind, dass die Feuerversicherung immer auf dem aktuellen Stand ist. Auch ein Anbau gehört dazu. Das heißt auch diesen muss man in die Versicherung einschließen.

Allgemein schützt diese Versicherung nicht nur gegen Feuerschäden durch technische Defekte etc. bzw. ersetzt die Kosten für deren Beseitigung. Auch Blitzschlag und Explosion als Ursache für die Zerstörung eines Gebäudes bzw. den Ausbruch von Feuer ist eingeschlossen. Ebenfalls ersetzt werden von den Kosten her die sekundären Schäden. Auch diese können sehr hohe Kosten verursachen. Hierzu zählen vor allem die Schäden, die durch die Löscharbeiten bzw. durch Löschwasser angerichtet werden können.

Haftpflicht für Hausbesitzer wichtig

Donnerstag, Januar 26th, 2012

Hausbesitzer haben einiges zu beachten, wenn sie ihr Haus in Schuss und sauber halten möchten. Mit dem Erwerb von Grundeigentum ist es jedoch erforderlich, dass der Hausbesitzer auch eine Reihe von Versicherungen abschließt, die ihm Sicherheit geben und auch den anderen Menschen, die ums Haus herumlaufen oder daran arbeiten. Dies fängt schon damit an, dass man als Bauherr von einem Haus, das noch nicht fertig ist bzw. umgebaut wird für eine Bauherrenhaftpflicht sorgen muss. Diese kann später in eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht umgewandelt werden. Diese ist erforderlich, um letztlich Haus und Hof des Hausbesitzers zu schützen gegen rechtmäßige und auch gegen unrechtmäßige Forderungen von Geschädigten. Sei es nun, dass diesen ein Dachziegel aufs Auto gefallen ist oder aber der Betroffene beim Laufen am Haus gestürzt war, weil der Hausbesitzer seine Streu- und Räumpflicht im Winter nicht nachgekommen ist. In diesem Fall kann es sein, dass sehr hohe Schadenersatzansprüche an den Hausbesitzer gerichtet werden. Denn allein ein Sturz auf Eis oder auf Schnee eines nicht geräumten Gehweges kann schwerwiegende Folgen haben für den Gestürzten. Auch eine Querschnittslähmung ist unter Umständen nicht auszuschließen, wenn der Betroffene unglücklich stürzt.

Vermietete Immobilien

Auch wenn ein Hausbesitzer seine Immobilie vermietet hat, wenn auch nur zum Teil, dann ist eine derartige Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür kann der Vermieter vom Mieter anteilig verlangen. Meist erfolgt die Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung. Eine weitere Versicherung fürs Haus, das von einem Hausbesitzer unbedingt abgeschlossen werden sollte ist die Wohngebäudeversicherung. Diese tritt ein, wenn am Haus ein Schaden entsteht durch einen Brand, eine Explosion oder durch ein Unwetter. Enthalten ist in diesen beiden Versicherungsformen auch ein passiver Rechtsschutz. Dies garantiert, dass die Versicherung möglicherweise ungerechtfertigte Schäden abwehrt.