Leistungen der Teilkasko
Mittwoch, April 11th, 2012Versicherungen in allen Bereichen sind nichts Unnützes. Hierzu gehört auch die Kaskoversicherung. Eigentlich reicht hier die Teilkasko Versicherung, wobei die Leistungen der Teilkasko nur einen kleinen Bereich der Kaskoversicherung abdeckt. Zu den Leistungen zählen im Einzelnen die Absicherung des Versichertenfahrzeuges gegen Schäden durch Diebstahl und Schäden, die durch die Entwendung von einzelnen Fahrzeugteilen und dem Fahrzeug selbst entstehen. Davon ausgeschlossen sind allerdings Gegenstände, welche nicht fest in dem Fahrzeug verbunden bzw. darin eingebaut sind bzw. nicht standardmäßig zum Fahrzeug gehören. Hierzu gehören unter anderem die CDs und auch Hausrat, der gestohlen wurde. Als Zubehör indes anerkannt sind unter anderem die Autoradios, aber auch Boxen, Skihalterungen und auch die Kindersitze. Glasbruch und auch Fahrzeugschäden, welche durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, sowie Blitzschlag und Überschwemmungen verursacht worden sind, sind in den Leistungen eingeschlossen. Erleidet man mit seinem Fahrzeug einen Unfall mit Haarwild, dann werden die Schäden ebenfalls ersetzt. Die Teilkasko ersetzt, wie die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert des entwendeten Gegenstandes. Wenn ein Fahrzeug nach einer Beschädigung durch Fremdeinwirkung repariert werden muss, dann trägt die Teilkasko auch die Reparaturkosten bis zu der Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dazu gehören auch Abschleppkosten und der Transport von Ersatzteilen.
Höherversicherung möglich
Die Höherversicherung in der Kaskoversicherung ist natürlich möglich. Das heißt die Vollkasko beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Eine Selbstbeteiligung kann man natürlich auch vereinbaren im Rahmen der Teilkasko. Dies mindert die Höhe der Beiträge, die in der Kfz Versicherung zu zahlen sind. Vergleichen kann man diese Versicherung natürlich auch. Wenn man eine Garage hat, werden die Beiträge niedriger ausfallen. Denn in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass die Teilkasko oder die Vollkasko in Anspruch genommen werden muss. Denn die Garage ist meist verschlossen.